Förderprogramme
Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz seit über zehn Jahren erfolgreich den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Sie ist das wichtigste Förderprogramm für den kommunalen Klimaschutz.
Auf der Internetseite der Nationalen Klimaschutzinitiative befindet sich eine ausführliche Darstellung der Förderschwerpunkte und des Antragsverfahrens.
Quartierskonzepte
90% Förderung!
Im öffentlichen Bereich steht am Anfang einer jeden Entscheidung zur Aufdeckung von Energieeinsparpotenzialen die Frage, welche Maßnahmen denn überhaupt einen Mehrwert für die Anwohner bringen und welche Veränderungen die meisten Emissionseinsparungen verglichen mit der Höhe der Investition hervorrufen.
Mit einem Quartierskonzept können unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die möglichen Energieeinsparpotenziale aufgezeigt werden.
Das Quartierskonzept wird mit einer Basisförderung der KfW mit einer 70%igen Quote gefördert. Zusätzlich wird das Konzept durch das Land Niedersachsen mit einer Zusatzförderung von 20% unterstützt.
Bild: Pixabay
Das Niedersächsische Klimaschutzgesetz wurde 2020 beschlossen und 2022 novelliert. Damit soll die Treibhausgasneutralität bereits 2045 erreicht werden. Um die Umsetzung dieses Ziels sicherzustellen, werden weitere gesetzliche Zwischenziele implementiert, die eine Reduktion um 76 Prozent bis 2035 und um 86 Prozent bis 2040 vorsehen.
Neben der Verschärfung der Klimaschutzziele geht es in der Novelle des Klimagesetzes jedoch auch um Maßnahmen, die zum Erreichen der Ziele führen sollen. Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Photovoltaikpflicht für alle Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens 50m²
PV-Pflicht auf geeigneten offenen Parkplätzen oder Parkdecks mit mehr als 50 Parkplätzen
Vorgabe von Flächen- und Leistungsziele für Wind- und Solarenergie
Landesverwaltung mit Vorbildfunktion
kommunale Pflichtaufgaben wie Klimaschutzkonzepte für die Landkreise
Pflicht für Mittel- und Oberzentren, bis zum 31.12.2026 eine kommunale Wärmeplanung
Pflicht zur Energieberichterstattung für Kommunen ab 2023
Weitere Details zu den neuen gesetzlichen Vorgaben sind auf der Homepage der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen zu finden: